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Beratung & Leistung

   
 

Lohnverrechnung und Steuerausgleich


Lohnverrechnung,SteuerausgleichLohnverrechnung:
Für Ihre Dienstnehmer führen wir die Meldung bei der Sozialversicherung durch, berechnen die Nettobezüge und übermitteln Ihnen rechtzeitig die Lohnabrechnungen und die Zahlscheine für die monatlichen Lohnabgaben.
 

Wir erledigen für Ihr Unternehmen den gesamten, mit dem Ein- und Austritt von Dienstnehmern zusammenhängenden Schriftverkehr, sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch gegenüber den Krankenkassen und der Stadtkasse.

Die Tätigkeit der Lohnverrechnung umfasst außerdem die Beratung bei lohnsteuerlichen und arbeitsrechtlichen Sonderfragen.

Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Ausarbeitung von steueroptimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Steuerausgleich:
Sind Sie Dienstnehmer, führen wir für Sie die Arbeitnehmerveranlagung (früher Jahresausgleich) durch und beraten Sie bei der Geltendmachung von Werbungskosten und Sonderausgaben.