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Wir erledigen für Ihr Unternehmen den gesamten, mit dem Ein- und Austritt von Dienstnehmern zusammenhängenden Schriftverkehr, sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch gegenüber den Krankenkassen und der Stadtkasse. Die Tätigkeit der Lohnverrechnung umfasst außerdem die Beratung bei lohnsteuerlichen und arbeitsrechtlichen Sonderfragen. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Ausarbeitung von steueroptimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Steuerausgleich: |
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